Haushalt - FW Ranstadt

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Haushalt

Hintergrundinfo

Warum stellt die Gemeinde einen eigenen Haushalt auf?

Eine Gemeinde kann ohne eigene Finanzmittel nicht selbständig und unabhängig politische Entschei- dungen treffen. Daher gehört es zu den wichtigsten Rechten einer Kommune, einen eigenen Haushalt aufzustellen, zu beraten und zu verabschieden.
Der Haushaltsplan einer Gemeinde ist ein Arbeits- und Wirtschaftsplan, von dem die Verwaltung nur im begrenzten Sonderfall abweichen darf. Auf diese Weise haben die demokratisch gewählten Gemeindevertreter, die den Haushaltsplan beschließen, ein Steuerungsmittel, mit dem sie die Interessen der Bürger durchsetzen können.
Die Gemeinde ist dabei völlig unabhängig, wie sie ihr Geld investieren will ( sofern dies Recht und Gesetz nicht widerspricht ). Eine Gemeinde könnte also, wenn sie über genügend Vermögen verfügen würde, zum Beispiel beschließen, ein Eisenbahnmuseum zu errichten. Ob wir das richtig oder gut finden, ist völlig uninteressant - das ist einzig und allein die Sache der Bürger dieser Gemeinde!
Die Gemeinde stellt einen Haushaltsplan auf, in dem sie Einnahmen und Ausgaben für das nächste Jahr festlegt. Dies tut sie in einem so genannten Verwaltungshaushalt und in einem so genannten Vermögenshaushalt. Dadurch wird der Haushalt übersichtlicher. Die regelmäßig wiederkehrenden Belastungen, die im Rahmen der Verwaltungsaufgaben anfallen, wie z.B. die Personalkosten, aber auch die Steuereinnahmen werden im Verwaltungshaushalt eingeplant. Im Vermögenshaushalt werden z.B. Investitionen, Kreditaufnahmen oder Immobilienbesitz verbucht.

Wie Sie sehen, können auch Überschüsse des Verwaltungshaushalts dem Vermögenshaushalt als Rücklage zugeführt werden. Umgekehrt ist es möglich, bei Bedarf Rücklagen vom Vermögenshaushalt in den Verwaltungshaushalt zurückzuführen.
Oft werden die beiden Teile des Haushaltsplans in weitere Teilhaushalte eingeteilt, die nochmals unterteilt sein können. ( Zum Beispiel kann es im Vermögenshaushalt einen Unterabschnitt „Bau- investitionen" geben, der nochmals eine Unterteilung in „Schulrenovierungen" enthält. ) So kann man gezielt die Höhe der einzelnen Haushaltspositionen nachschlagen. Das ist wichtig, wenn man über Einsparungen oder Umverteilungen im Haushalt diskutieren will. Dabei müssen vielfältige und wider- sprüchliche Interessen berücksichtigt werden und Kompromisse geschlossen werden. Schließlich verfügt keine Gemeinde über derartig hohe Einkünfte, dass sie alle ihre Wünsche realisieren könnte. Viele Gemeinden müssen sogar schmerzhaft sparen und sich überlegen, welche Sparmaßnahmen sich am ehesten mit dem Gemeinwohl vereinbaren lassen.

Die Grundsätze des Haushalts

Die Gemeinde muss ihre Aufgabenerfüllung langfristig sichern. Daher wird auch die Finanzplanung in einer Kommune langfristig angelegt. Oft wird die finanzpolitische Entwicklung einer Gemeinde über einen längeren Zeitraum geplant. Dazu passend werden dann die Gemeindehaushalte für jeweils ein Jahr aufgestellt.
Der Haushaltsausgleich gehört zu den wesentlichen Grundsätzen einer kommunalen Finanzplanung. Dabei wird gefordert, dass für jedes einzelne Jahr die Summe der Einnahmen und der Ausgaben gleich hoch ist. Sollen Kredite aufgenommen werden, darf dies nur im Vermögenshaushalt geschehen, da hier reale Vermögenswerte als Sicherheiten den Krediten gegenüberstehen.
Der Haushaltsplan muss den Grundsätzen der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit entsprechen. Ein Haushalt wird als sparsam betrachtet, wenn für die Ausgaben auch Einnahmen in vertretbarer und gebotener Weise herangezogen werden. Das heißt in unserem Fall, dass für einen Kindergartenplatz, den die Eltern in Anspruch nehmen, die Gemeinde eine Gebühr erheben soll. Die Gebühr muss aber in ihrer Höhe sozial vertretbar sein. Unter Wirtschaftlichkeit versteht man das beste Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen. Die billigste Möglichkeit muss daher nicht unbedingt die wirtschaftlichste Lösung sein.
Das Gebot der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit soll die wirksame Kontrolle der Finanz- pläne ermöglichen. Daher müssen alle Kostenpunkte im Haushalt genau berechnet oder zumindest sorgfältig geschätzt werden. So soll verhindert werden:

> dass die Gemeinde am Jahresende kein Geld mehr hat, weil Kosten zu gering eingeschätzt wurden,
> dass von der Gemeinde heimlich „stille Reserven" gebildet werden, in dem die Kosten höher als nötig eingeplant wurden.

Der Haushaltsplan muss klar und einheitlich gegliedert sein, damit er von den Bürgern oder den Bürgervertretern kontrolliert werden kann. Oft wird von den Gemeinden noch ein konjunkturgerechtes Verhalten erwartet. Es ist nämlich so, dass die Gemeinden etwa zwei Drittel aller öffentlichen Investitionen tätigen. Wenn die Kommunen in wirt- schaftlich schwierigen Zeiten zum Beispiel mehr
Bauaufträge vergeben, wird die Wirtschaft angekurbelt und es entstehen Arbeitsplätze. Leider müssen die Gemeinden aber in solchen Zeiten oft selbst sparen. Sie können daher in der Regel keine größeren Maßnahmen durchführen, die für die Konjunktur günstig sind. Die Gemeinden können sich also gar nicht so konjunkturgerecht verhalten, wie es sich die Bürger oder die Bundesregierung wünschen.

Wie wird der Haushalt der Gemeinde verabschiedet?

Ein Haushaltsjahr beginnt am 1. Januar. Daher sollte der Haushalt bereits zum Ende des vorigen Jahres verabschiedet sein.
Die Vorbereitungen beginnen aber weit früher. Bereits vor der Sommerpause erfragt der Kämmerer von den jeweiligen Ämtern der Gemeinde den Finanzbedarf für das nächste Jahr. Dann wird ein Haushalts- plan aufgestellt, wobei der angemeldete Bedarf der Ämter mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Finanzmitteln in Einklang gebracht wird. Dieser Entwurf wird nun in den Fachausschüssen beraten. Zum Schluss wird der oft überarbeitete Haushaltsentwurf nach einer Haushaltsdebatte von der Gemein- devertretung verabschiedet.
Sollen Kredite aufgenommen werden, muss dies noch von der Kommunalaufsicht genehmigt werden. Hierfür ist der jeweilige Landkreis zuständig. Der Landrat prüft aber nur, ob sich die Gemeinde nicht zu hoch verschuldet. Ein Urteil, ob der Haushalt der Gemeinde sinnvoll ist, steht dem Landrat daher nicht zu.

 
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