Gemeindevertreter
Demokratie fängt in der Gemeinde an
Den Gemeinden fällt eine wesentliche Rolle zu: Sie sind der direkte Empfänger für die Wünsche der Bürger. Wenn politischer Handlungsbedarf besteht, sind daher die Gemeindevertreter die wichtigsten Ansprechpartner für die Bürger. Die Gemeindevertreter tun dies ehrenamtlich, sie sind also keine Berufspolitiker. Sie werden von den Einwohnern der Gemeinde durch die Kommunalwahl gewählt, um die Interessen der Bürger in der Gemeindevertreterversammlung ihrer Gemeinde zu vertreten.
Die Gemeindevertreter wählen aus ihren Reihen einen Vorsitzenden für die Gemeindevertreterversammlung.
Politik machen heißt auswählen
Politische Entscheidungen treffen, bedeutet unter alternativen Handlungsmöglichkeiten auszuwählen. Oft müssen die Interessen verschiedener Gruppen erst erfragt und herausgearbeitet werden, um erkennen zu können: - ...wem nützt diese Sache? - ...wem schadet diese Sache? Wenn man die verschiedenen Wertvorstellungen und Interessen von Bevölkerungsgruppen anerkennt wird deutlich, dass es keine für alle „richtige" Politik gibt.
Problemlösungsfähigkeit
Wir sehen, es reicht nicht, wenn ein Politiker irgendeine Entscheidung trifft.
Diese Entscheidung muss auch eine Mehrheit bei der Bevölkerung finden. Der Politiker muss also eine Kompromisslösung vorschlagen, die politisch durchsetzbar ist. Diesen Kompromiss zu finden, kann sehr schwierig sein. Oft steht der Gemeindevertreter „Sachzwängen" gegenüber, die für ihn nicht leicht zu überwinden sind. Auch können sich die Ziele von Interessensgruppen sehr widersprechen. Um realistische Kommunalpolitik zu machen, muss man Sachzwänge verstehen (eventuell Hintergrundinformationen einholen) und nach Handlungsmöglichkeiten suchen. In unserer Zeit, mit ihren starken Veränderungen, brauchen wir eine Politik, bei der das Gespräch mit dem Bürger im Mittelpunkt steht. Die Art, wie die Gemeindemitglieder in Zukunft zusammenleben wollen, muss immer wieder zur Diskussion gestellt werden. Die Absicht muss sein, eine gemeinsame Vorstellung der Bürger herauszuarbeiten, wie sie ihre Zukunft gestalten wollen.
Rechte und Pflichten der Mandatsträger
Wer zum Gemeindevertreter gewählt wurde, hat dadurch das Mandat erhalten, die Interessen der Bürger zu vertreten.
Sie sind also, wie die Landtags- oder Bundestagsabgeordneten auch, an keine Weisung gebunden (z.B. durch eine Partei). Die Gemeindevertreter unterliegen aber einer Treuepflicht. Das heißt, sie sollen ihre Tätigkeit ausschließlich nach dem Gesetz und ihrer freien Überzeugung ausüben. Gleichzeitig sollen sie sich am öffentlichen Wohl orientieren, das heißt, ihre privaten Interessen hinten anstellen.
Dazu halten sie Kontakt mit Bevölkerungsgruppen, Vereinen und Verbänden, um so die Interessen der Bürger kennen zulernen. Für personenbezogene Daten und andere schutzwürdige Informationen, von denen der Gemeindevertreter im Rahmen seiner Tätigkeit Kenntnis erhält, besteht eine Verschwiegenheitspflicht.
Wichtig ist auch die Mitarbeit in der jeweiligen politischen Fraktion, der ein Gemeindevertreter ange- hört. Die Mandatsträger können nämlich über ihre Fraktion Anträge in die Gemeindevertreterver- sammlung einbringen. Weiterhin arbeiten sie oft in Gremien und Ausschüssen mit, um sich fachkundig zu machen und die Einschätzung ihrer Fraktion dort zu vertreten. Gemeindevertreter können auch Akteneinsicht bei der Verwaltung oder die Einberufung der Gemeindevertreterversammlung verlangen. Die Kommunen müssen zwar Pflichtaufgaben übernehmen, aber sie haben auch freiwillige Aufgaben. Wie diese Aufgaben ausgeführt werden und wie viel Geld die Gemeinde dafür ausgibt, entscheiden allein die Gemeindevertreter.
Der Kommune ist in der Verfassung das Recht auf Selbstverwaltung garantiert. Sie hat daher das Recht auf eine eigene Verwaltung, für die sie auch das nötige Personal einstellt. Der Gemeindever- treter gibt der Verwaltung aber die Richtlinien vor, nach denen sie zu arbeiten hat. Ebenso kann die Gemeinde Gebühren und Steuern erheben (z.B. die Hundesteuer). Sie hat also eine eigene Finanz- hoheit und stellt daher auch einen eigenen Haushaltsplan auf. Auch darüber entscheiden die Gemeindevertreter.
Die Gemeinde ist innerhalb der Gemeindegrenzen für alles das zuständig, was sie selbst für wichtig hält, es sei denn, ein Gesetz regelt dies ausdrücklich anders. Der Gemeindevertreter hat also erheblichen Einfluss auf die Geschicke seiner Gemeinde und weitaus mehr Macht, als die meisten Bürger vermuten.