Ortsbeirat
Der Ortsbeirat ist ein Verwaltungsorgan einer Gemeinde.
Er vertritt die Interessen der Ortsteile oder Teilorte gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung.
Ortsbeiräte werden in einigen deutschen Bundesländern bei den Kommunalwahlen direkt gewählt.
Ortsbeiräte verfügen über keinen eigenen Haushalt und können keine eigenen bindenden Beschlüsse fassen, sondern nur die Gemeindevertretung zu entsprechenden Beschlüssen auffordern. Ortsbeiräte sind deshalb nicht politisch eigenständig handlungsfähig.
In Baden-Württemberg zB.:können Ortsbeiräte ein eigenes Budget zur Verwaltung übertragen bekommen. Die Hauptsatzungen der Gemeinden können vorsehen, dass die Ortsbeiräte den Ausschüssen der Gemeindevertretung gleichgestellt werden. In diesem Fall können Beschlüsse über das eigene Budget hinaus bis zu einer festgelegten Grenze selbständig beraten werden. Diese müssen dann der Gemeindevertretung lediglich zur Abstimmung, nicht aber zur neuerlichen Beratung vorgelegt werden.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt