Zuständigkeit
Wofür ist die Gemeinde nun genau zuständig?
Eigentlich ist sie für alles zuständig, was sie selbst für wichtig hält und nicht in die Zuständigkeit der Landes- oder Bundesverwaltung fällt.
Der Artikel 137 der Hessischen Verfassung bestätigt die Rechte der Gemeinden und der §1 der Hes- sischen Gemeindeordnung sieht in der Gemeinde die Grundlage des demokratischen Staates. Die Gemeinde soll das Wohl ihrer Einwohner in freier Selbstverwaltung durch die von ihren Bürgern gewähl- ten Organe fördern. Weiterhin bestimmt der §2, dass die Gemeinden auf ihrem Gebiet ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung sind, soweit die geltenden Gesetze dies nicht ausdrücklich anders bestimmen.
Oft aber muss die Gemeinde auch Aufgaben für das Land oder den Bund mit übernehmen. Sie handelt dann auf Weisung dieser Behörden und nach deren Vorschrift. Wir wollen uns das einmal genauer anschauen.
Die Aufgaben der Gemeinde
Den besten Überblick bekommt man, wenn man die Aufgaben der Gemeinden in vier Gruppen einteilt. Da gibt es:
1. Freiwillige Aufgaben
Es sind die Aufgaben, die völlig in die Zuständigkeit der Gemeinde fallen oder wofür sie sich zuständig fühlt. Die Ausführung dieser Aufgaben ist ganz in das Belieben der jewei- ligen Gemeinde gestellt. Hier kann sich weder das Land noch der Bund einmischen. Ob ein Gemeindezentrum oder eine Sporthalle gebaut werden soll, entscheidet die betreffende Gemeinde ganz allein. Ebenso, wie groß das Gebäude wird und wie es aussehen soll. Falls die Gemeinde aber feststellt, dass dies ihre Finanzkraft übersteigt, weil sie vielleicht die laufenden Unterhaltskosten nicht aufbringen kann, liegt es auch im Ermessen der Gemeinde, das Projekt teilweise oder ganz zu streichen.
2. Pflichtaufgaben ohne Weisung
Die Gemeinde muss diese Aufgaben auf jeden Fall übernehmen, aber sie hat Entschei- dungsspielräume, wie sie das tun will. Zum Beispiel muss die Gemeinde (oder der Landkreis) Schulgebäude bereitstellen, aber wie diese gestaltet sind, ist ihre Sache.
3. Pflichtaufgaben nach Weisung
Sie müssen nicht nur erledigt werden, hier gibt es auch klare Anweisungen, wie es zu tun ist. Dies ist zum Beispiel bei der Durchführung von Landtags- oder Bundestagswahlen der Fall.
4. Staatliche Aufgaben (für den Bund oder das jeweilige Bundesland)
Hier stellt die Gemeinde die untere staatliche Verwaltungsbehörde und übernimmt die Ordnungsverwaltung. Die polizeilichen Aufgaben werden den größeren Gemeinden oder den Gemeindeverbänden, den Landkreisen, übertragen.
Zuständigkeiten der Gemeinde