Gemeindevorstand
Was versteht man unter einem Gemeindevorstand?
Der Gemeindevorstand ist die kollegiale Verwaltungsleitung der Gemeinde. ( In einer Stadt heißt die selbe Einrichtung „Magistrat". ) Dieses Gremium besteht aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitgliedern. Der Bürgermeister ist der Vorsitzende dieses Verwaltungsorgans. Er wird von den Beigeordneten ( oder Dezernenten in der Stadt ) unterstützt. Bürgermeister und Beigeordnete bilden zusammen den Gemeindevorstand. Die Beschlüsse der Gemeindevertreterversammlung sind für den Gemeindevorstand bindend. Der Gemeindevorstand ist also von den Gemeindevertretern abhängig.
Wie wird der Gemeindevorstand gebildet?
Seit 1998 wird in Hessen der Bürgermeister von den Bürgern direkt gewählt. Die Gemeindevertretung wählt die Beigeordneten des Gemeindevorstandes.
Von der Größe der Gemeinde hängt ab:
> wie viele Mitglieder der Gemeindevorstand hat,
> wie viele von diesen Mitgliedern hauptberuflich oder ehrenamtlich ihrer Aufgabe nachgehen.
Die Mitglieder des Gemeindevorstands dürfen nicht der Gemeindevertretung angehören. Die Zuständig- keiten der politischen Vertreter einer Gemeinde und die der Verwaltungsbediensteten ist also getrennt.
Was tut der Gemeindevorstand?
Im Wesentlichen kann man die Arbeit des Gemeindevorstands in vier Bereiche einteilen:
> Ausführung der Beschlüsse der Gemeindevertretung,
> vorbereitende Arbeiten, die der Gemeindevertretung eine Beschlussfassung ermöglichen sollen,
> Durchführung der staatlichen Auftragsangelegenheiten,
> Erledigung der Geschäfte der laufenden Verwaltung, die dem reibungslosen Ablauf der Verwaltungsarbeit dienen.
Für die Durchführung ihrer Aufgaben ist die Verwaltung an Recht und Gesetz sowie an die einzelnen Beschlüsse der Gemeindevertretung gebunden. Der Bürgermeister als Verwaltungschef trägt gegen- über der Gemeindevertretung die Verantwortung für das Handeln der Gemeindeverwaltung. Daher verfügt er über ein Anweisungsrecht gegenüber den ihm unterstellten Mitarbeitern, er ist Vorgesetzter der Gemeindebediensteten. Unterstützt wird der Bürgermeister durch seine Stellvertreter und durch hauptberufliche oder ehrenamtliche Beigeordnete (oder Dezernenten), die eigenverantwortlich eigene Verwaltungszweige leiten.